Veröffentlicht:31.12.2023
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Höhere Bußgelder und Änderungen bei Vignettenpreisen ab März. Was Autofahrer in Tschechien im 2024 erwartet

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung gilt ab Januar ein neues Punktesystem, das klar definierte Bußgeld- und Punkterahmen einführt. Für schwere Verstöße wird es strengere Strafen und für geringfügige Verstöße mildere Strafen geben. Die Pflicht zum Mitführen eines Führerscheins wird abgeschafft, jedoch nur auf dem Gebiet der Tschechischen Republik. Die Vignette wird teurer.

Mit höheren Bußgelder muss man beispielsweise für Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Betreten eines Bahnübergangs oder das Fahren unter Alkohol- oder anderen Suchtmitteleinfluss rechnen. Für die Verweigerung eines Alkoholtests droht im Verwaltungsverfahren ein Bußgeld von bis zu 75.000 Kronen. Für das Überfahren einer roten Ampel gibt es sechs Strafpunkte. Unbeleuchtete Lichter oder schlechtes Parken hingegen sind kein Grund mehr, Punkte zu sparen. Nach wie vor verliert ein Autofahrer seinen Führerschein, wenn er zwölf Punkte erreicht.

Neu ist auch die Möglichkeit, ab dem siebzehnten Lebensjahr unter der Aufsicht eines Mentors auf dem Beifahrersitz ein Auto zu fahren. Mentor kann eine Person werden, die seit mindestens zehn Jahren Auto fährt und keine Strafpunkte hat.

Tschechische Autofahrer müssen bei Reisen in der Tschechischen Republik keinen Führerschein und keine technische Fahrerlaubnis mehr mit sich führen, beide müssen jedoch gültig sein. Bei Reisen ins Ausland müssen Sie Dokumente bei sich haben.

Ab dem 1. März müssen Autofahrer mit zusätzlichen 800 Kronen für eine jährliche elektronische Vignette rechnen, der Preis steigt von derzeit 1.500 Kronen auf 2.300 Kronen. Dagegen wird die Zehn-Tage-Vignette um vierzig Kronen auf 270 CZK und die Monatsmarke um zehn Kronen auf 430 CZK günstiger.

Ab März ist außerdem eine Tagesvignette über 200 Kronen im Angebot. Dies lohnt sich insbesondere für ausländische Touristen, die gerade auf der Durchreise durch Tschechien sind. Besitzer von Hybridfahrzeugen zahlen auch für Autobahnen, allerdings nur ein Viertel des Betrags – 570 Kronen. Lediglich Elektroautos bleiben vollständig ausgenommen.

Praxistipp: Wer noch am 29. Februar eine Autobahnvignette kauft und diese ab dem 29. März auf Gültigkeit setzt, zahlt weiterhin den ursprünglichen Preis. Alle Arten von Autobahnvignetten können 30 Tage im Voraus erworben werden. 

Quelle: novinky.cz